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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Vereinbarung zum Empfehlungsprogramm („Vereinbarung“) enthält die vollständigen Bedingungen, die für Ihre Teilnahme als Schiedsrichter am Empfehlungsprogramm von Bio-itech B.V. gelten. Diese Vereinbarung unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bio-itech B.V.

Bio-itech B.V. hat das Recht, diese Vereinbarung jederzeit zu ändern, die Bedingungen in ihrer Gesamtheit zu ersetzen oder das Empfehlungsprogramm zu beenden.

Ein Wissenschaftler nimmt ein iPad auf

1. Definitionen

Die in dieser Vereinbarung verwendeten Begriffe lauten wie folgt:

  1. „Vereinbarung“ bezeichnet diese Vereinbarung zum Empfehlungsprogramm und alle Materialien, auf die hier verwiesen oder verlinkt wird.
  2. „Bio-itech“ steht für Bio-itech B.V. mit einer Geschäftsadresse in Kieler Bocht 9e, Groningen, Niederlande.
  3. „Kontaktformular“ bezeichnet das dem Schiedsrichter zur Verfügung gestellte Formular, auf das über einen Link zugegriffen werden kann.
  4. „Kunde“ bezeichnet die vom Schiedsrichter empfohlene Partei, deren Informationen über das Kontaktformular übermittelt wurden.
  5. „Programmrichtlinien“ sind die Richtlinien, die wir Ihnen von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellen.
  6. „Erfolgreiche Empfehlung“ bezeichnet den Kunden, der mit Bio-itech einen Vertrag über Dienstleistungen abschließt.
  7. „Schiedsrichterprogramm“ bezeichnet das Bio-ITech-Programm, wie es in dieser Vereinbarung beschrieben ist.
  8. „Empfehlungsprämie“ bezeichnet die Belohnung, die dem Schiedsrichter nach Abschluss einer erfolgreichen Empfehlung, wie in dieser Vereinbarung beschrieben, angeboten wird.
  9. „Wir“, „uns“ und „unser“ bedeuten Bio-itech B.V.
  10. „Sie“ und „Schiedsrichter“ bezeichnen die Partei, die diese Vereinbarung eingeht und am Empfehlungsprogramm teilnimmt.

2. Teilnahmeberechtigung

Um für eine Empfehlungsprämie in Frage zu kommen, muss ein Referent (1) ein Kontaktformular mit Kundeninformationen ausfüllen und (2) eine erfolgreiche Empfehlung vorliegen. Sie haben keinen Anspruch auf eine Empfehlungsprämie oder eine andere Entschädigung von uns, wenn: (1) eine solche Empfehlungsprämie aufgrund von Bundes-, Landes- oder lokalen Gesetzen oder Vorschriften in den Vereinigten Staaten, Kanada oder den Gesetzen oder Vorschriften Ihrer Gerichtsbarkeit nicht zulässig oder eingeschränkt ist; (2) der jeweilige Kunde einer solchen Prämie widerspricht oder sie verbietet; (3) die Empfehlung auf betrügerische Weise, unter Verstoß gegen die Bedingungen dieses Empfehlungsprogramms oder auf andere Weise erlangt wurde dass wir nach unserem Ermessen feststellen können, dass ein Konflikt mit den Werten des Empfehlungsprogramms besteht. Die Anzahl der Kunden, die ein Referee empfehlen kann, ist unbegrenzt.

3. Akzeptanz und Gültigkeit

Ein Schiedsrichter hat nur dann Anspruch auf eine Empfehlungsprämie, wenn er erfolgreich empfohlen wurde. Eine erfolgreiche Empfehlung wird akzeptiert, wenn wir feststellen, dass der Kunde (1) ein neuer potenzieller Kunde von uns ist und (2) kein bereits bestehender Kunde ist. Ungeachtet des Vorstehenden können wir uns nach eigenem Ermessen dafür entscheiden, eine Empfehlung nicht anzunehmen. Wir zahlen nicht mehr als eine Empfehlungsprämie für eine erfolgreiche Empfehlung für einen einzelnen Kunden. Der Empfehlungsgeber muss für jede berechtigte Empfehlung einen neuen Kunden empfehlen.

4. Prämie für Empfehlungen

Um eine Empfehlungsprämie im Rahmen dieser Vereinbarung zu erhalten, müssen Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zugestimmt und das Kontaktformular mit den Kundeninformationen ausgefüllt haben.

  1. Art der Zahlung. Bio-itech bestimmt die Höhe und Art der Empfehlungsprämie, die dem Schiedsrichter angeboten wird. Der Schiedsrichter erhält (1) eine Geschenkkarte von einem von Bio-ITech ausgewählten Lieferanten in einem von uns festzulegenden Betrag in einem Betrag, der je nach Verfügbarkeit 100,00 US-Dollar nicht übersteigt, und (2) eine Spende an eine von uns gewählte Wohltätigkeitsorganisation in einem Betrag, der 100,00 US-Dollar nicht übersteigt. Der Schiedsrichter ist dafür verantwortlich, das Ablaufdatum der Geschenkkarte, falls vorhanden, zu bestätigen.
  2. Zahlungsmethode. Die Empfehlungsprämie wird innerhalb von sieben Werktagen nach einer erfolgreichen Empfehlung ausgezahlt. Der Schiedsrichter kann wählen, ob er, falls verfügbar, eine Geschenkkarte per E-Mail, Post oder auf eine andere von Bio-itech festgelegte Methode erhalten möchte.

5. Laufzeit und Kündigung

  1. Begriff. Diese Vereinbarung gilt so lange, wie Sie am Empfehlungsprogramm teilnehmen, bis sie gekündigt wird.
  2. Kündigung. Bio-itech behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit nach eigenem Ermessen ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Der Schiedsrichter wird für jede erfolgreiche Empfehlung bis zum Tag der Kündigung bezahlt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Bio-itech weder Ihnen noch Dritten gegenüber für eine solche Kündigung haftet.

6. Zusicherungen und Garantien

Sie erklären und garantieren, dass Sie (1) die Zustimmung des Kunden haben, ein Kontaktformular mit seinen Informationen einzureichen, (2) Ihre Teilnahme am Empfehlungsprogramm nicht im Widerspruch zu bestehenden Vereinbarungen steht.

7. Entschädigung

Sie erklären sich damit einverstanden, Bio-itech, seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter von allen Verbindlichkeiten, Schäden, Ansprüchen, Ausgaben und Verlusten zu entschädigen, die sich aus (a) Ihrer Teilnahme am Empfehlungsprogramm, (b) unserer Verwendung der Kundeninformationen auf dem Kontaktformular und (c) Ihrer Verletzung dieser Vereinbarung ergeben.

8. Haftungsausschlüsse

  1. Haftungsausschluss. Bio-itech gibt keine Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf die Eignung, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Aktualität, Sicherheit oder Richtigkeit des Empfehlungsprogramms, des Kontaktformulars und der zugehörigen Informationen ab. Das Empfehlungsprogramm wird „WIE BESEHEN“ ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie angeboten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck, des Titels und der Nichtverletzung von Rechten Dritter.
  2. Schadensersatz und Haftungsbeschränkung. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Bio-itech, seine verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter oder Vertreter nicht für indirekte, strafbare, besondere, Folgeschäden, zufällige oder indirekte Schäden haften, die sich aus Ihrer Teilnahme am Empfehlungsprogramm ergeben. Die Gesamthaftung von Bio-itech ist auf die gesamte Empfehlungsprämie beschränkt, die der Schiedsrichter bei einer erfolgreichen Empfehlung für den betreffenden Kunden in den zwölf Monaten vor dem Ereignis, das einen Anspruch geltend gemacht hat, verdient hat.

9. Allgemeines

  1. Richtlinien für das Empfehlungsprogramm. Bio-itech kann die Programmrichtlinien nach eigenem Ermessen jederzeit nach eigenem Ermessen ändern.
  2. Änderungsantrag. Diese Vereinbarung darf ohne die schriftliche Zustimmung von Bio-itech nicht geändert werden.
  3. Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der [Vereinigten Staaten von Amerika] und geltendem Bundesrecht ohne Berücksichtigung der Grundsätze des Kollisionsrechts. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit von [den Vereinigten Staaten von Amerika].
  4. Exklusivität. Diese Vereinbarung stellt keine ausschließliche Vereinbarung zwischen dem Schiedsrichter und Bio-itech dar.
  5. Beziehungsparteien. Beide Parteien sind sich einig, dass aufgrund dieser Vereinbarung kein Joint Venture, keine Partnerschaft, kein Beschäftigungs- oder Agenturverhältnis zwischen Ihnen und Bio-itech besteht.
  6. Abtrennbarkeit. Wenn eine oder mehrere der in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen aus irgendeinem Grund in irgendeiner Hinsicht für ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar befunden werden, wirkt sich diese Ungültigkeit, Illegalität oder Undurchsetzbarkeit nicht auf andere Bestimmungen dieser Vereinbarung aus, aber diese Vereinbarung wird so ausgelegt, als ob diese ungültigen, illegalen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen nie darin enthalten gewesen wären, es sei denn, die Löschung dieser Bestimmungen würde zu einem solchen Material führen Änderungen, die dazu führen, dass der Abschluss der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Transaktionen unangemessen ist.
  7. Zuordnung. Diese Vereinbarung kann ohne die schriftliche Zustimmung von Bio-itech nicht abgetreten werden.
  8. Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung bildet zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie von Bio-itech die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien.
  9. Datenverarbeitung. Bio-itech wird die geltenden internationalen, bundesstaatlichen, staatlichen, provinziellen und lokalen Gesetze und Regeln einhalten und alle Schiedsrichter dazu veranlassen, diese einzuhalten. Vorschriften, Richtlinien und behördliche Anforderungen, die derzeit in Kraft sind und in Kraft treten und sich in irgendeiner Weise auf den Datenschutz, die Vertraulichkeit oder die Sicherheit personenbezogener Daten gemäß ISO27001 beziehen, wie in der Datenschutzrichtlinie von Bio-itech beschrieben.